Der letzte Rest
  Statuten
 

Unsere Statuten 
  

 

Die monatlichen Beiträge müssen mindestens alle 3 Monate, ausser in begründeten Einzelfällen, plus minus 0 € entrichtet werden.

Über Neuaufnahmen muss abgestimmt werden. Bei einer begründeten Gegenstimme, oder mehreren Gegenstimmen,ist keine Aufnahme möglich.

Bei Beleidigungen oder Nichtbefolgen der Statuten,ist ein sofortiger Rauswurf möglich - auch während der Schützenfesttage.

Ein sofortiger Rausschmiss kann nach dreimaligem unentschuldigtem Fernbleiben der Versammlung erfolgen.

Bei Austritt oder Rauswurf werden ausser Sparguthaben keine Bargeldrückzahlungen getätigt.

Bei allen offiziellen Veranstaltungen werden Rundengelder usw. eingesammelt, und müssen bezahlt werden. Ausnahme in Einzelfällen möglich.

Über Neuafnahmen wird nach Schützenfest abgestimmt.

Der amtierende Zugkönig übernimmt die Haftung für die Königskette.

Das Tragen der vereinseigenen Hemden und T-Shirts auf offiziellen Veranstaltungen, ist für jeden aktiven Schützen Pflicht und wird bei nicht beachten mit 10 € bestraft.

Verhalten während der Versammlung

Ein zuspätkommen nach Beginn der Versammlung wird mit einer Geldbuße von 3 € bestraft. Ausgenommen sind berufsbedingte Verspätungen.

Unentschuldigtes fehlen wird mit 10 € Strafe belegt.

Wird ein Vereinsmitglied wärend der Versammlung an der Theke angetroffen, wird das mit einer Runde bestraft.

Bei wichtigen Entscheidungen müssen mind 75 % aller aktiven Schützen anwesend sein.

Verhalten während des Schützenfestes

  

Ein zuspätkommen im Wachlokal wird mit 10€ bestraft.

Wer beim Antreten auf dem Kaiserplatz fehlt , zahlt 25 € Strafe. Weitere 25 € werden fällig wenn man bei der Parade fehlt.

Weisungsberechtigt sind der Zugführer, der Spieß und die Offiziere.

Die Strafe für das nichtbefolgen von Weisungen liegt im Ermessen der Weisungsberechtigten.

 
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